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Lastschriftverfahren – einfach und sicher?

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Aus Kundensicht ist das Lastschriftverfahren per Einzugsermächtigung eine sehr gute Sache, denn

  • es ist einfach: der Händler muss sich um die Transaktion kümmern.
  • es ist sicher: eine kurze Anweisung an die eigene Bank genügt, und diese bucht den Betrag zurück.

Etwas Besseres kann man sich als Kunde doch gar nicht wünschen, oder?

Leider ruft diese Zahlungsart auch Betrüger auf den Plan. Denn prinzipiell kann jeder, der die Bankdaten beliebiger Personen kennt, deren Konto belasten.

Weder das einziehende noch das bezogene Kreditinstitut verlangt *zunächst* einen Nachweis, dass der Einreichende überhaupt zum Lastschrifteinzug berechtigt ist.

In diesem *zunächst* liegt das Übel:

Nun hat sich scheinbar in einigen Köpfen der Eindruck festgesetzt, für das Lastschriftverfahren sei eine schriftliche Einwilligung des Zahlungspflichtigen nicht erforderlich.

Das ist falsch! Jeder Kontoinhaber, der über sein Konto Lastschriften einziehen will, muss mit seinem Kreditinstitut eine Inkassovereinbarung abschließen. Diese Vereinbarung enthält u.a. den Passus, dass dem Einziehenden die schriftliche Ermächtigung der Zahlungspflichtigen vorliegen muss! Diese Ermächtigung ist der Bank auf Verlangen vorzulegen.

Der Online Händler tut gut daran, sich die Einzugsermächtigung von den Kunden unterschreiben zu lassen! Dass manche Kunden auf diesen zusätzlichen Bürokratismus schimpfen, kann ich nachvollziehen. Aber leider gibt es zu viele schwarze Schafe …

Ausbaden müssen es die Ehrlichen.

Zahlungsausfälle durch nicht eingelöste oder zurückgeforderte Lastschriften müssen letztendlich alle ehrlichen Kunden mittragen. Deshalb: Lastschriftbetrug ist kein Kavaliersdelikt und sollte m.E. von den betroffenen Online Händlern konsequent zur Anzeige gebracht werden.

Auch müssen m.E. die Banken und Kreditinstitute noch mehr dazu beitragen, dass diese interessante Zahlungsart noch wesentlich sicherer wird.


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